Beleihungswert






   Empfehlung der Redaktion:





Beleihungswert




Der Beleihungswert bezeichnet den jederzeit erzielbare Wert eines Objektes/ Immobilie.
Als Bewertungsbasis dienen die reinen Baukosten zzgl. der Baunebenkosten (Sachwert) bzw. die Mieterträge (Ertragwert) gemindert um einen "Sicherheitsabschlag".
Der Sicherheitsabschlag beträgt bei wohnwirtschaftlich genutzten Objekten ca. 10 %.

Der Beleihungswert errechnet sich bei eigengenutzten Objekten aus dem Sachwert.
Bei vermieteten Immobilien (> 3 Wohneinheiten) aus dem Ertragswert u. stellt den Wert dar, den das Objekt auf lang Sicht haben wird. Bewertungsbasis sind hier die Gestehungskosten bzw. die Mietertäge.

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