Der Beleihungswert bezeichnet den jederzeit erzielbare Wert eines Objektes/ Immobilie. Als Bewertungsbasis dienen die reinen Baukosten zzgl. der Baunebenkosten (Sachwert) bzw. die Mieterträge (Ertragwert) gemindert um einen "Sicherheitsabschlag". Der Sicherheitsabschlag beträgt bei wohnwirtschaftlich genutzten Objekten ca. 10 %.
Der Beleihungswert errechnet sich bei eigengenutzten Objekten aus dem Sachwert. Bei vermieteten Immobilien (> 3 Wohneinheiten) aus dem Ertragswert u. stellt den Wert dar, den das Objekt auf lang Sicht haben wird. Bewertungsbasis sind hier die Gestehungskosten bzw. die Mietertäge.