Der Effektivzinssatz berücksichtigt neben dem Grundzins (Nominalzinssatz) auch Gebühren und Nebenkosten. Die tatsächlichen Kosten für Ihren Kredit können um ca. zwei bis drei Prozent höher ausfallen. Die rechtliche Grundlage für ein Kreditinstitut ist die Preisangabenverordnung (PAngV), welche aussagt, dass die Gesamtbelastung p.a. in % zu nennen ist. Für einen Vergleich sollte daher immer der Effektivzins Berücksichtigung finden.
Bei der Ermittlung des Effektivzinssatzes sind aber noch alle Kostenpositionen (Preis bestimmende Faktoren) berücksichtigt. Berücksichtigung finden u.a. Bearbeitungsgebühren, Disagio, Zinsfestschreibung und Tilgungsverrechnung. Unberücksichtigt bleiben die im weiteren aufgeführten Positionen: z.B. Bereitstellungszinsen, Kontoführungsgebühren, Schätzgebühren, Versicherungsprämien, Pauschale für Verwaltungskosten und Treuhandgebühren.