Bezeichnung für standardisierte Terminkontrakte für bestimmte Instrumente des Kapitalmarktes. Hierzu zählen Zinsterminkontrakte und Zins-futures als Termingeschäfte auf verzinsliche Positionen, Devisenterminkontrakte und Aktienindexterminkontrakte. Weitere futures-Kontrakte sind solche in Metallen, vor allem Edelmetallen, landwirtschaftlichen Produkten, u.a. Kennzeichnend für den Handel mit futures ist zum einen dessen börsenmäßige Institutionalisierung und zum anderen seine weitgehende Standardisierung (Kontraktgröße, Art, Güte des Vertragsgegenstands, von der Börse genehmigter Lieferorte und -termine). Diese Merkmale bilden die wichtigsten Abgrenzungskriterien zum klassischen Terminhandel.