Der Aufsichtsrat ist ein Organ einer Aktiengesellschaft. Er wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft besteht aus min. 3 Mitgliedern bzw. einem durch 3 teilbaren Vielfachen. Mitglieder können neben den Kapitaleignervertretern auch Gewerkschaft-/ Belegschaftsvertreter sein. Kurzbezeichnung: AR