Aufsichtsrat






   Empfehlung der Redaktion:





Aufsichtsrat




Der Aufsichtsrat ist ein Organ einer Aktiengesellschaft. Er wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft besteht aus min. 3 Mitgliedern bzw. einem durch 3 teilbaren Vielfachen. Mitglieder können neben den Kapitaleignervertretern auch Gewerkschaft-/ Belegschaftsvertreter sein.
Kurzbezeichnung: AR

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