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Insolvenz


Der Begriff Insolvenz steht für Zahlungsunfähigkeit. Die Insolvenz kann Unternehmen ebenso wie Verbraucher treffen. Per Definitionem ist Insolvenz dann gegeben, wenn laufende Zahlungsverpflichtungen nicht mehr bedient werden können.
Unternehmen stellen bei andauernder Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht, das dann ein Insolvenzverfahren einleitet. Der Ablauf eines solchen Verfahrens richtet sich nach der Vermögensmasse, die in dem Unternehmen noch vorhanden ist – im Zweifelsfall werden alle Vermögensgegenstände liquidiert und per Quote auf die Gläubiger aufgeteilt.
Auch Verbraucher können bei Gericht einen Antrag auf die Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens stellen, wenn sie ihre Schulden nicht mehr bedienen können. Am Ende des Verfahrens steht dann nach Ablauf einer Wohlverhaltensperiode die Restschuldbefreiung per Gerichtsbeschluss.
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