Bei einem Verlustvortrag verrechnen Unternehmen Gewinne mit Verlusten aus früheren Jahren und senken dadurch ihre Steuerlast.
Verlustvorträge sind nur für bestimmte Rechtsformen und auch nur unter Wahrung der geltenden Regelungen zur Mindestbesteuerung möglich. In der Regel dürfen nur solche Verluste mit Gewinnen erwirtschaftet werden, die im Inland angefallen sind.