Als Kapitalerhöhung wird in der Regel die Ausgabe neuer Aktien durch ein börsennotiertes Unternehmen gegen Einlage verstanden. Die Kapitalerhöhung dient damit der Beschaffung neuer Finanzmittel und zählt zur Eigenkapitalfinanzierung sowie zur Außenfinanzierung.
Die Alteigentümer müssen von der AG die Möglichkeit bekommen, ihren Anteil am Unternehmen konstant zu halten und erhalten deshalb Bezugsrechte, die separat von der Aktie handelbar sind. Ein wesentlicher Vorteil der Kapitalerhöhung gegenüber der Kreditaufnahme ist der Umstand, dass für die neuen Geldmittel keine Zinsen zu zahlen sind.