Finanzielle Verträge, deren Wert abhängig ist von gegenwärtigen oder zukünftigen Zinssätzen, Wechselkursen, Aktienkursen bzw. von Finanz- oder Warenpreisen. Das zugrunde liegende Vertragsobjekt wird Basiswert oder Bezugsbasis (underlying asset) genannt. - Der Grund für die grosse Anziehungskraft von Derivaten liegt darin, dass der Anleger mit wesentlich geringerem Kapitaleinsatz als beim Kauf oder Verkauf der Basiswerte spekuliert. Entscheidet er sich für ein Derivat, so kann er mit einem relativ kleinen (Kapital)-Aufwand einen relativ grossen (Kapital)-Ertrag erzielen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Hebelwirkung. Derivate vervollständigen die Finanzmärkte, indem sie Risiko-Faktoren handelbar machen. - In § 1, Abs. 11, Satz 4 KWG wird (sprachlich mangelhaft!) definiert: "Derivate sind als Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte ausgestaltete Termingeschäfte, deren Preis unmittelbar oder mittelbar abhängt von (1) dem Börsen- oder Marktpreis von Wertpapieren, (2) dem Börsen- oder Marktpreis von Geldmarktinstrumenten, (3) dem Kurs von Devisen oder Rechnungseinheiten, (4) Zinssätzen oder anderen Erträgen oder (5) dem Börsen- oder Marktpreis von Waren oder Edelmetallen." – Siehe Finanzinstrumente, Kreditderivate