sofortige Ausführung






   Empfehlung der Redaktion:





sofortige Ausführung




Klausel an Börsen für einen Auftrag, der sogleich vollständig ausgeführt werden muss. Ist das der Bank oder dem Börsenmakler nicht möglich, so wird die Order gestrichen. Im Zuge der Verbindung zwischen Kunde und Bank bzw. Börsenmakler über Telephon und Computer sind Aufträge mit dieser Einschränkung häufig geworden. – Siehe Auftragsverzögerung.

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