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Geschäftspartner


a) Allgemein der Kontrahent bei einem Finanzgeschäft. b) Bei der EZB meint Geschäftspartner ein monetäres Finanzinstitut. - Geschäftspartner der EZB haben im wesentlichen drei Anforderungen zu genügen, nämlich sie müssen: 1) in das Mindestreserve-System der EZB einbezogen sein, 2) der Überwachung durch eine nationale Aufsichtsbehörde unterliegen und 3) sämtliche verfahrensbedingten Anforderun-gen erfüllen, die im Verkehr mit der Zentralbank vertraglich niedergelegt sind. engl. counterparty
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