Bei Banken die Verlegung von Teilbereichen des Betriebs (betriebliche Funktionen) an andere Unternehmen im Inland oder Ausland.. In Deutsch-land ist jede Art der Auslagerung von Geschäftsbereichen anzeigepflichtig und gemäss § 25a KWG in vorgeschriebener Form der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu melden. Diese ist berechtigt, auch die ausgelagerten Einheiten zu prüfen. – Siehe Da-tei-Verwaltung, zentralisierte, Entlassungsproduktivität, Facility-Management, Hilfsdienste, bankbezogene, Outsourcing-Risiken, Transaktionsbank. engl. outsourcing