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Börse


Allgemein ein organisierter Markt, auf dem vertretbare Gegenstände nach feststehenden Usancen regelmässig gehandelt werden. Man unterscheidet nach dem Gegenstand der gehandelten Güter a) Wertpapierbörsen (Effektenbörsen), b) Warenbörsen (Produktbörsen), c) Devisenbörsen sowie auch (seltener) d) Versicherungsbörsen und e) Frachtbörsen. Wenn nicht anders gesagt, ist in aller Regel die Wertpapierbörse gemeint. - Eine genaue Definition des Begriffs "Börse" gibt es in der deutschen Rechtssprache nicht, wiewohl dies (vor allem angesichts der verstärkt aufgetretenen alternativen Transaktions- und Inhouse-Systeme der Grossbanken) als dringend notwendig gefordert wurde. – Siehe Disintermediation, Inhouse-System, Verbriefung, Vertretbarkeit.
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