Von einer Abfindung (Übernahme) wird bei Unternehmen gesprochen wenn ein Übernahmeinteressent den Aktionären des Unternehmens ein Abfindungsangebot unterbreitet.
Bei einer Abfindung wird regelmäßig Bargeld oder ein anderer Gegenwert geboten, um in den Besitz der Aktien (bzw. Aktienmehrheit) des zu übernehmenden Unternehmens zu gelangen. (siehe hierzu auch Abfindungsangebot ...)