Eine Einrichtung, die Wertpapiere und andere Finanzinstrumente im Auftrag Dritter verwahrt und verwaltet. Entsprechende Unternehmen gelten als Kreditinstitute nach § 1 KWG. Sie bedürfen daher in Deutschland einer Erlaubnis und unterliegen der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. – Siehe Auslagerung, Back-off-Bereich, Outsourcing-Risiken, Vermögensverwalter. engl. custodian