Versammlung der Aktionäre einer Aktiengesellschaft und deren Organe. Entsprechend seinem Aktienbesitz ist jeder Aktionär zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung (HV) berechtigt, soweit er diese nicht selbst wahrnehmen kann, kann er seine depotführende Bank beauftragen, ihn zu vertreten. Die Hauptversammlung entscheidet über die Verwendung des Gewinns und der Bestellung des Aufsichtsrats.