1) Bei der EZB allgemein Beträge, die eine vereinbarte Laufzeit bzw. Kündigungsfrist von mehr als fünf Jahren haben. 2) In der Emissionsstatistik der EZB gelten Wertpapiere a) mit einer längeren Laufzeit als einem Jahr, b) mit fakultativen Laufzeiten, von denen eine mindestens länger als ein Jahr ist, und c) mit beliebig langer Laufzeit als langfristige Wertpapiere. engl. long-term