Erlaubnis






   Empfehlung der Redaktion:





Erlaubnis




Wer in Deutschland jederart Finanzdienstleistungen erbringen bzw. Bankgeschäfte betreiben will, bedarf hierzu gemäss § 32 KWG einer schriftlichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde, in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. engl. licence

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