


| 
| 
Erlaubnis


Wer in Deutschland jederart Finanzdienstleistungen erbringen bzw. Bankgeschäfte betreiben will, bedarf hierzu gemäss § 32 KWG einer schriftlichen Genehmigung der Aufsichtsbehörde, in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. engl. licence
Passende redaktionelle Beiträge:


Zurück zum Glossar.
|
|