Hierbei handelt es sich um eine Steuervorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld. Die Zinsabschlagsteuer (ZASt) ist eine Quellensteuer in Höhe von zur Zeit 30 % auf Zinserträge aus Kapitalvermögen. Für Tafelgeschäfte beläuft sich der Abschlag auf 35%. Die Zinseinkünfte bei ausländischen Depots unterliegen nicht den Betsimmungen des Zinsabschlag. Das gilt auch für unselbständige Niederlassungen deutscher Kreditinstitute im Ausland. Hingegen müssen inländische Filialen von ausländischen Banken den Zinsabschlag wie ein inländisches Kreditínstitut vornehmen.