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Einlagensicherung


Einlagensicherung bedeutet:
a) allgemein: Regelungen, die sicherstellen, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Bank Depositen nicht in Verlust geraten. Ursprünglich wegen der Moral-Hazard-Gefahr mit Misstrauen begegnet, sind heute entsprechend ausgestaltete Sicherungssysteme in fast allen Ländern verbreitet.
Oft verlangt auch die Zentralbank oder die Aufsichtsbehörde, dass die Banken zumindest Kleinanleger (small depositors) ihre Einlagen garantieren. In Deutschland im einzelnen gesetzlich seit 1998 geregelt in einem eigenen "Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG)" und aufsichtsrechtlich überwacht.
Banken, die nicht einer Einlagesicherungseinrichtung angehören, müssen nach § 23a KWG in ihren Geschäftsbedingungen an hervorgehobener Stelle auf diese Tatsache hinweisen.
b) Deutschland: Die gesetzliche Grundsicherung orientiert man sich am europäischen Mindest-Standard zum Schutz der Einlagen (100% der Einlagen, maximal 50.000 EUR).
Das Bankensystem in Deutschland hat unterschiedliche Einlagensicherungssysteme. Mehr zum Thema Einlagensicherung in Deutschland lesen Sie unter Wie sicher ist Ihr Geld? Wir geben Ihnen die Antworten zur Einlagensicherung.
c) EU: Nicht jedes Institut garantiert Ihnen Ihre Einlage (Tagesgeld, Festgeld, etc.) in voller Höhe!
In der EU gilt folgender einheitlicher Mindeststandard zum Schutz des Kleinanlegers: 100% der Einlagen, maximal 50.000 EUR.
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