Staatsschulden






   Empfehlung der Redaktion:





Staatsschulden




a) Im engeren Sinne sind Staatsschulden (engl. public debt) die Summe aller verbrieften und statistisch erfassten Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand (explizite Staatsschuld).

b) Im weiteren Sinne sind Staatsschulden die unter Punkt a) angesprochenen Verbindlichkeiten plus alle bereits beschlossenen Ausgaben, die erst in der Zukunft wirksam werden (implizite Staatsschuld). So enthalten insonders Sozialversicherungen, die im Umlageverfahren finanziert werden, bereits heute Zahlungsverpflichtungen für die Zukunft.

Diese Verpflichtungen stellen eine Schuld dar, die in den heutigen Budgets nicht zum Ausdruck kommt - sie müssen zum grössten Teil von zukünftigen Generationen bestritten werden.

Weil als Folge der Alterung der Gesellschaft eine stets kleine werdenden Anzahl an Beitragszahlern einer wachsenden Zahl von Leistungsempfängern gegenübersteht, birgt die implizite Staatsschuld eine Fülle von Problemen.

c) Man nennt die Summe der Verbindlichkeiten aus den Punkten a) und b) auch wahre Staatschuld - die wahre Staatsschuld wurde (vom Sachverständigenrat) für Deutschland im Jahre 2003 auf 270% des Bruttoinlandsprodukts geschätzt – Siehe dazu Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH.

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