a) Allgemein gegen Edelmetall einlösliche oder uneinlösliche Wertpapiere, von staatlicher Stelle oder Privaten (Banken) ausgegeben. b) Im engeren Sinne heute: auf einen bestimmten Geldbetrag lautende uneinlösliche Wertpapiere (Banknoten) mit unbeschränkter gesetzlicher Zahlungskraft und Annahmezwang im jeweiligen Währungsgebiet. – Siehe Zahlungsmittel. engl. paper money