a) In der Bankpraxis: anerkannte Unterlegung für gewährte Kredite. b) Vermögenswerte, die Kreditinstitute zur Besicherung von kurzfristigen Liquiditätskrediten der Zentralbank als Pfand bei dieser hinterlegen sowie Vermögenswerte, welche die EZB von Kreditinstituten im Zuge liquiditätszuführenden Pensionsgeschäften ankauft. - Die Zulassungskriterien für diese Sicherheiten werden von den nationalen Zentralbanken des Eurosystems festgelegt. Sie bedürfen aber der Zustimmung der EZB. Die EZB kann bestimmte Sicherheiten von der Nutzung bei den geldpolitischen Geschäften ausschliessen. engl. collateral