Schuldenquote






   Empfehlung der Redaktion:





Schuldenquote




Eines der in Artikel 104 Abs. 2 des EGV festgelegten Konvergenzmerkmale. Die Schuldenquote ist definiert als "Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand und dem Brutto-Inlandsprodukt zu Marktpreisen". Nähere Definitionen sind im Protokoll № 20 (Verfahren bei einem übermässigem Defizit) des EGV festgelegt. – Siehe Haushaltsdefizit, Defizitquote, Stabilitäts- und Wachstumspakt. engl. debt ratio

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