Investmentanteil






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Investmentanteil




Anteilschein am Vermögen einer Kapitalanlagegesellschaft. - Die deutsche Rechtssprache kennt im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften nur den Begriff "Anteilschein", im Auslandinvestment-Gesetz wird in § 1 der Begriff "Investmentanteil" verwendet. engl. fund share

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