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   Empfehlung der Redaktion:





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a) In der Umgangssprache jede auf Finanzmärkten handelnde Wirtschaftseinheit.
b) In der Sprache des deutschen Aufsichtsrechts der Oberbegriff für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute; vgl. die Legaldefinition in § 1, Abs. 1b KWG.

Passende redaktionelle Beiträge:



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