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Grundbuch


Das Grundbuch ist ein öffentliches und mit öffentlichem Glauben ausgestattetes Register, in welches Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte zur Gewährleistung grösstmöglicher Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr eingetragen werden. Es untergliedert sich in 3 Abteilungen. Hier sind Beschränkungen und Rechte vermerkt.
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