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Vermögen


a) Vermögen (engl. asset) sind alle Güter im Besitz von Haushalten, Unternehmen (dann auch oft Gesellschaftskapital [corporate capital] genannt) und des Staates (= Realvermögen).
b) Das Realvermögen zuzüglich aller Gegebenheiten, die einer dauerhaften Entfaltung der ökonomischen Kräfte in einer Volkswirtschaft dienen (= Volkswohlstand).
c) Im finanztechnischen Sinne der (kurzfristig) in Bargeld umwandelbare Besitz einer Wirtschafteinheit (= Geldvermögen).
d) Geld, in ertragbringenden Titeln (Aktien, Obligationen) und Immobilien angelegt.
e) Das bei Kapitalanlagegesellschaften gegen Ausgabe von Anteilscheinen eingelegte Geld und die damit beschafften Wertgegenstände (= Sondervermögen nach § 6, Abs. 1 KAGG).
f) In der Statistik der EZB die Bruttoanlageinvestitionen, abzüglich der Abschreibungen, unter Berücksichtigung der Vorratsveränderungen und der nichtproduzierten Vermögensgüter (= Sachvermögen); vgl. die Berechnung und die ermittelten Werte im Teil Statistik des Euro-Währungsgebiets im jeweiligen Monatsbericht der EZB.
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