Bezeichnet die Höhe des noch zu tilgenden Kredites nach dem Ablauf der Zinsbindungsfrist. Die Restschuld berechnet sich wie folgt: Darlehensnennbetrag plus Fremdkapitalkosten (z.B. bisheriger Zinsaufwand) minus Belastung aus Kapitaldienst (bisherige Zins- und Tilgungsbeträge entsprechend der Annuität).