Restschuld






   Empfehlung der Redaktion:





Restschuld




Bezeichnet die Höhe des noch zu tilgenden Kredites nach dem Ablauf der Zinsbindungsfrist. Die Restschuld berechnet sich wie folgt:
Darlehensnennbetrag plus Fremdkapitalkosten (z.B. bisheriger Zinsaufwand) minus Belastung aus Kapitaldienst (bisherige Zins- und Tilgungsbeträge entsprechend der Annuität).

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