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Absicherung


a) Auf dem Kreditmarkt meint die Absicherung das Eingehen einer Sicherungsnehmerposition durch den Verkauf des Kreditrisikos an einen Sicherungsgeber (fixed rate payer). Wenn dabei nichts anders angegeben: Absicherung mittels eines Kreditderivats (seltener auf Bürgschaften und Garantien bezogen).
b) Oder Absicherung meint die Übertragung eines aus einer ungünstigen Preisbewegung allfällig entstehenden Verlustrisikos durch den Kauf oder Verkauf von Kontrakten im Terminmarkt.
Soll ein Gut (Finanzprodukt, Ware) in der Zukunft gekauft werden, so kauft man heute einen Terminkontrakt (long hedging). Soll die Ware in der Zukunft verkauft werden, dann verkauft man heute einen Terminkontrakt (short hedging).
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