Zweckgesellschaft






   Empfehlung der Redaktion:





Zweckgesellschaft




1) Auf dem Finanzsektor eigenes mit der Absicht gegründetes Unternehmen,
a) um bestimmte Sicherheiten zu erwerben,
b) diese in der Bilanz dieses Unternehmens auszuweisen, um dann
c) durch diese Sicherheiten gedeckte Wertpapiere zu begeben.
2) Von Banken gegründetes Unternehmen, an das Forderungen aus der Kreditgewährung an Kunden (ein Aktivposten) verkauft werden. Das Kreditrisiko erscheint damit nicht mehr in der Bankbilanz.

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