Hierbei unterscheidet man zwei Begriffauslegungen: i.w.S. Bezeichnet Geschäftsbedingungen oder Handelsbedingungen oder die an den Handelsplätzen festgelegten Regeln. i.e.S. Sind die über die Zeit von allen Börsenteilehmern als verbindlich akzeptierte Gepflogenheiten. Diese sich geschichtlich entwickelten Handelsbräuche sind nicht gesetzlich geregelt.