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Freistellungsauftrag


Zinsabschlagsteuer (1993 eingeführt) auf Zinsen aus Anleihen, Forderungen bestimmte Ertragsteile, die in Ausschüttungen von deutschen Investmentfonds enthalten sind oder thesauriert werden. Zum 01.01.2004 wurde die Freistellungsgrenzen geändert. Die mögliche Höhe der Freistellungsaufträge beträgt 1.421 EUR bei Ledigen und 2.842 EUR bei Verheirateten.
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