a) Allgemein ein Vermögen (Kapitalstock) mit dem Zweck, in diesen einzahlenden Angestellten nach deren Zurruhesetzung ein Rente zu gewährleisten. b) In Deutschland im engeren Sinne die durch eine eigenes "Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz" zugelassenen und überwachten Fonds, die Verträge nach dem Altersvermögensgesetz abschliessen dürfen. – Siehe auch Altersvermögensgesetz, Ausgewogen, Kreditverbriefung, Nominalwertgarantie, Occupational Pensions Regulatory Authority, Pensionsverpflichtungen, Prudent man standard of care, Regulierungs-Arbitrage, Straitjacking, Zertifizierung. engl. occupational pensions fund