Standardisierter, juristisch verbindlicher Vertrag über den Kauf oder Verkauf eines Gutes mit festgesetzter Menge und Güte an einem bestimmten zukünftigen Lieferdatum. - Die Vereinheitlichung (Standardisierung) der Kontrakte ermöglicht eine bequeme Übertragbarkeit an Finanz- oder Warenterminbörsen. – Siehe auch Aufklärungspflicht, Call, Put., Option, Rohstoff-Terminkontrakt, Termingeschäft im engeren Sinne, Vertretbarkeit, Waren-Terminkontrakt.