Vermögensverwalter






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Vermögensverwalter




Mehrdeutige Bezeichnung für verschiedene Dienstleistungen, nämlich – Einzelpersonen oder Firmen, die Grundbesitz, Kunstgegenstände und anderen Besitz im Auftrag eines Dritten nach dessen Vorgaben (also ohne eigenen Entscheidungsspielraum) betreuen; Wertpapiere des Klienten hat der Vermögensverwalter dabei in einem Wertpapierdepot des Kunden (wegen der Einlagensicherung) bei einer Depotbank verwahren zu lassen, andernfalls fällt er unter ‚ und bedarf einer Erlaubnis – Personen oder Firmen, die Effekten oder andere Finanzinstrumente in eigener Entscheidungs- und Dispositionsfreiheit verwalten, in der Gesetzessprache "Finanzportfolioverwalter" genannt.

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