Genossenschaftliche Kreditinstitute in Deutschland. - Die Bezeichnung "Volksbank" oder eine Bezeichnung, in der das Wort "Volksbank" enthalten ist, dürfen in Deutschland grundsätzlich nur Kreditinstitute führen, die in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft betrieben werden und einem Prüfungsverband angehören; siehe § 39, Abs. 2 KWG. engl. peoples bank