In Deutschland in Zusammenhang mit Altersvorsorge-Verträgen die Pflicht entsprechender Anbieter, sich gemäss dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen eine besondere Erlaubnis für diesen Geschäftszweig einzuholen. – Siehe Altersvermögensgesetz, Altersvorsorgeverträge, Nominalwertgarantie, Pensionsfonds. engl. certification