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Anteilschein


Aktie als dem Besitztitel über einen bestimmten Nennbetrag am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. – Wertpapierurkunde über die Mitteilhabe am Vermögen einer Kapitalanlagegesellschaft, in der Praxis oft auch Investmentanteil oder Investmentzertifikat (fund share; vor allem bei Publikumsfonds) genannt. engl. share
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