Gremium, zusammengesetzt aus den verschiedenen Sachkundigen einer Kapitalanlagegesellschaft oder Bank, das zu regelmässigen Sitzungen zusammentritt, um über Käufe und Verkäufe von Wertpapieren und anderen Anlagegegenständen (Edelmetalle, Grundstück) zu beraten. In der Regel hat der Anlageausschuss auch Entscheidungsbefugnis.