Bei Abschluss des Bausparvertrages wird i.R. eine einmalige Abschlussgebühr erhoben. Die Höhe der Abschlussgebühr ist von der jeweiligen Vertragsgestaltung und der Versicherungsgesellschaft abhängig.
Die Abschlussgebühr stellt Werbungskosten dar und ist somit im Rahmen der persönlichen Steuererklärung steuerlich absetzbar.