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Darlehen


Das Darlehen ist ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen zwei Parteien, der den Darlehensgeber verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag oder eine Sache dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den Betrag oder die Sache nach einer bim vorhinein festgelegten Zeit zurückzuzahlen oder zurückzugeben.
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