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BGH UrteilKreditfinanzierte geschlossene Immobilienfonds
Wurde der Informationspflicht hinsichtlich der Risiken und Kosten bei einer kreditfinanzierten Immobilienbeteiligung nicht nachgekommen, so muss der Anleger den Kredit nicht an die Bank zurückzahlen. Die Anleger dürften in diesem Falle keine finanziellen Verluste haben, hieß es in einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH).
Sechs unterschiedlichen Anlegern wurde Recht zugesprochen, seitens der Bank nicht genügend oder unzureichend über die Kosten und Mieteinnahmen aufgeklärt worden zu sein.


Geschlossene Immobilienfonds basieren auf Ertragseinnahmen aus Mieterträgen und aus Steigerung des Immobilienwertes. Ein Treuhänder übernimmt die Abwicklung der Kundeneinlagen. Oftmals wurden hier höhere Mietrenditen vorausgesagt als dann tatsächlich eingetreten sind. Durch die Langfristigkeit dieser Anlagen (Laufzeit ab 12 Jahren) ist das Risiko auf lange Sicht schwer einschätzbar und Bedarf einer hohen Informationspflicht der Banken. Um den steuerlichen Effekt zu erhöhen, wurden Teile der Immobilienfondsanlage fremdfinanziert.
Nun können Anleger bei unzureichender Informationsgewinnung oder sogar Täuschung gegen den Anbieter vorgehen und den Vertrag rückabwickeln lassen. (Az.: II ZR 392/01)
von: Torsten Knobloch
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
Keywords: immobilienfonds, geschlossene, kreditfinanziert, anleger, finanzielle verluste, information
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Kommentare:
Michael Matthes schrieb am 05.01.2012 13:12:48
Bitte um Beiträge zu meinem Kommentar vom 16.11.09
Michael Matthes schrieb am 15.01.2010 17:06:24
Gibt es Leute mit ähnlichen Problemen, ich würde mich freuen wenn wir uns austauschen könnten, bitte haben Sie Mut dazu!
Michael Matthes schrieb am 16.11.2009 13:25:59
Ich wollte die Rückabwicklung, welche mir von einem RA angeraten wurde, er erstritt allerdings nur einen Vergleich den ich ablehnte.
Der RA legte daraufhin das Mandat nieder. Ich schltete einen anderen Anwalt ein. Es kam zu einer Klage der Postbank gegen mich.
Ich musste laut Gerichtsbeschluß den Vergleich annehmen.
Jetzt zahle ich monatlich Zins und Tilgung ohne Anerkennung vorheriger Zahlungen seit 2000. Bin 61Jahre alt und zahle bis zu meinem 70 Lebensjahr"für meine Altersvorsorge um dann nochmal 5000,€zu legen. Danke Postbank Rentadomo und ALPHA know-how.AG.


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