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Belastungen reduzieren - mit Kindern Steuern sparen
Am 1. Januar 2005 ist die dritte Stufe der Steuerreform in Kraft getreten. Von der Senkung des Eingangssteuersatzes von 16 auf 15 Prozent und des Spitzensteuersatzes von 45 auf 42 Prozent profitieren alle Steuerzahler. Der Sparer-Freibetrag, der jedem zusteht, bleibt unveraendert.
Aber: Durch die gleichzeitig erhoehten Beitraege fuer Renten- und Pflegeversicherung werden einige Deutsche im Jahr 2005 nicht mehr, sondern weniger im Geldbeutel haben.


Um Steuern zu sparen, bietet sich fuer Familien die Moeglichkeit, Kapitalvermoegen an Kinder zu verschenken und damit Kapitalertraege auf mehrere Schultern zu verteilen. Denn einem Kind stehen genauso wie den Eltern jaehrliche Freibetraege bei der Einkommenbesteuerung zu.
Mit folgenden Steuerbefreiungen koennen auch Kinder – falls sie ausschliesslich Einnahmen aus Kapitalvermoegen haben – rechnen:
* Grundfreibetrag 7.664 EUR
* Sparer-Freibetrag 1.370 EUR
* Werbungskosten-Pauschbetrag 51 EUR
* Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 EUR
* Insgesamt steuerfrei (pro Kind) 9.121 EUR
Das heisst: Zinsen und andere Einnahmen aus Kapitalvermoegen sind bis zur Hoehe von 9.121 EUR im Jahr steuerfrei. Bei einer Verzinsung von beispielsweise drei Prozent blieben also Kapitalertraege steuerfrei, wenn das angelegte Kapitalvermoegen die Summe von 304.033 EUR (drei Prozent von 304.033 EUR sind gleich 9.121 EUR) nicht ueberschreitet.
Die Schenkung von Kapitalvermoegen an Kinder ist bis zu einem Betrag von 205.000 EUR schenkungssteuerfrei. Dieser Betrag gilt pro Kind und kann jeweils nach Ablauf von zehn Jahren erneut in Anspruch genommen werden. Aber Vorsicht: Eine Vermoegensuebertragung innerhalb der Familie wird nur anerkannt, wenn sie den buergerlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Das heisst, Eltern koennen nicht mehr ohne weiteres auf Kapital und Zinsen fuer eigene Zwecke zurueckgreifen, sobald sie ein Konto oder Depot auf den Namen eines Kindes einrichten. Ansonsten werden ihnen die Zinsen selbst zugerechnet.
Sind Kinder in der Familie ueber 18 Jahre alt und befinden sich noch in der Ausbildung, muss zudem beruecksichtigt werden, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag fuer die Eltern wegfallen, wenn das Kind jaehrlich ueber Einnahmen verfuegt, die den Betrag von 7.679 EUR uebersteigen. Zudem muessen Kinder mit hohen Einkuenften eigene Beitraege in die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.
Den vorliegenden Text und weitere Informationen koennen Sie auch auf unseren Internetseiten unter http://www.bankenverband.de abrufen.
Kontakt: Dr. Kerstin Altendorf
Bundesverband deutscher Banken
Tel.: 030/1663-1250
E-Mail: bank-news@bdb.de
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
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