Ombudsmann: 35 Prozent mehr Verbraucherbeschwerden über Banken






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Viele Beschwerden wegen Lehman Zertifikaten

Ombudsmann: 35 Prozent mehr Verbraucherbeschwerden über Banken

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Immer mehr Verbraucher beschweren sich über Banken: Der Ombudsmann des Bundesverbands deutscher Banken registrierte im Jahr 2009 eine Zunahme der Beschwerden um 35 Prozent.

Besonders häufig monierten die Kunden eine schlechte Anlageberatung – und gingen in 6 von 10 Fällen als Sieger aus dem Schlichtungsverfahren hervor.

Die Zahl der Beschwerden stieg im vergangenen Jahr von 4.800 auf 6.500. Es war die höchste Zahl der Beschwerden seit der Einführu8ng des Schiedsverfahrens im Jahr 1992. Der Bankenverband führt den Anstieg nicht nur auf die Finanzkrise, sondern auch auf den gewachsenen Bekanntheitsgrad der Beschwerdestelle in der Öffentlichkeit zurück.

Nach Angaben des Bankenverbands entfielen nicht auf jeden Geschäftsbereich gleich viele Anfragen. Besonders viele Beschwerden betrafen das Wertpapiergeschäft: Fast die Hälfte (48 Prozent) aller Fälle entfiel auf dieses Segment. Ein großer Anteil dieser Beschwerden betraf den Verkauf von Lehman Zertifikaten.

Daraus lässt sich schließen, dass auch die Zahl der unzufriedenen Kunden bei Sparkassen (die nicht im privaten Bankenverband organisiert sind) gestiegen ist. Ein erheblicher Anteil der Zertifikate von Lehman Brothers auf dem deutschen Markt wurde über Sparkassen vermittelt.

Anteilig weniger Beschwerden entfielen auf das Geschäft mit Verbraucherkrediten (16 Prozent) und den Zahlungsverkehr (2,6 Prozent). Der Großteil der Reklamationen im Zahlungsverkehr betraf Probleme mit der Kontoführung. Einen leichten Anstieg der Beschwerden verzeichnete der Ombudsmann beim "Girokonto für Jedermann".

Die Banken haben eine freiwillige Selbsterklärung abgegeben, in der sie sich verpflichten, auch Verbrauchern mit negativer Bonität ein Konto auf Guthabenbasis einzurichten. Viele Banken halten sich nicht an diese Erklärung und verweigern die Kontoeröffnung, wenn z.B. ein negativer Schufaeintrag vorliegt.

In 80 Prozent dieser Fälle ist das Schlichtungsverfahren dem Jahresbericht zufolge zugunsten der Kunden ausgegangen. Insgesamt wurde in 60 Prozent der Fälle für die Bankkunden entschieden. Das zeigt, dass sich das Ombudsmannverfahren lohnen kann.
Bankkunden, die ein solches Verfahren in Betracht ziehen, müssen zunächst klären, ob der Ombudsmann der privaten Banken für ihr Anliegen überhaupt zuständig ist. Das ist nur für Bankkunden der Fall, deren Bank erstens Mitglied im Bundesverband deutscher Banken ist und sich zweitens dem Ombudsmannverfahren angeschlossen hat.

Zudem muss die Beschwerde zulässig sein. Der Bankenverband stellt dazu einen Online-Check bereit. Liegen alle Voraussetzungen vor, müssen einige Formulare ausgefüllt und Unterlagen zusammengestellt und an die Beschwerdestelle gesandt werden. Nähere Informationen dazu stellt der Bankenverband auf seiner Homepage zur Verfügung: http://www.bankenverband.de/service/beschwerdestelle.

BankingPortal24.de
06.09.2010

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Keywords: Verbraucher Beschwerden, Banken, Anlageberatung, Bankenverband

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