Unfähige Aufsichtsräte: Bafin leitet Abberufungsverfahren ein






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Unfähige Aufsichtsräte: Bafin leitet Abberufungsverfahren ein

Unfähige Aufsichtsräte gelten als eine der Ursachen der Finanzkrise: Die vermeintlichen Experten haben in vielen Fällen die gravierende Schieflage der Bank, deren Geschicke sie beaufsichtigen sollten, nicht erkannt. Den gut dotierten Aufsichtsräten soll es nun zumindest in besonders gravierenden Fällen von Inkompetenz an den Kragen gehen. Die Finanzaufsicht hat 10 Abberufungsverfahren eingeleitet.

Die Bafin hat der Financial Times Deutschland gegenüber bestätigt, dass gegenwärtig 10 Verfahren laufen, an deren Ende das Ausscheiden von Aufsichtsräten stehen soll. Weitere Verfahren sind nach Aussage der Behörde in Vorbereitung. Die Überprüfung von Aufsichtsräten durch die Bafin ist erst seit einer Gesetzesänderung im vergangenen Jahr möglich.

Früher verfügte die Behörde nicht über entsprechende Kompetenzen. Die Bafin kann nicht nur die Abberufung eines Aufsichtsrates erzwingen, sondern auch ein Tätigkeitsverbot aussprechen.

Die Gründe, aus denen ein Verfahren eingeleitet wird, sind unterschiedlich. In einem Fall spricht die Bafin dem betroffenen Aufsichtsrat das Verständnis des Bankgeschäfts ab. Drei weitere Aufsichtsräte sollen ihren Posten räumen, weil sie zu viele Mandate auch bei anderen Unternehmen ausüben. In sechs weiteren Fällen hegt die Behörde Zweifel an der Zuverlässigkeit der Aufseher.

Dies ist nach Angaben der Bafin z.B. dann der Fall, wenn ein Aufsichtsrat zugleich auch Kunde einer Bank ist und dadurch ein Interessenskonflikt besteht. Ein Interessenskonflikt liegt nach Interpretation der Bafin u.a. vor, wenn der Aufseher bei der Bank einen Kredit aufgenommen hat und dieser ausgefallen bzw. vom Ausfall bedroht ist.

Die vom Abberufungsverfahren betroffenen Aufsichtsräte haben die Möglichkeit, gegenüber der Bafin Stellung zu nehmen. Bei der Finanzaufsicht wird mit einem freiwilligen Rücktritt gerechnet.

BankingPortal24.de
31.08.2010

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Keywords: Bafin, Unfähige Aufsichtsräte, Abberufungsverfahren, Bankwesen

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aufsicht schrieb am 31.08.2010 18:51:29

Das ist ein zweischneidiges Schwert: Auf der einen Seite denke ich auch dass im Aufsichtsrat einer großen Bank keine desinteressierten und fachlich unterqualifizierten Ja-Sager sitzen sollten. Auf der anderen Seite wuchert der Staat immer mehr in die Rechte hinein – der nächste Schritt könnte die Gewerbefreiheit betreffen. Wir müssen verhindern, dass der Staat die Kontrolle über alles übernimmt und im Regulierungswahn und dem Hinterherrennen einer fixen Idee hinterrücks den Totalitarismus wieder einführt.




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