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Private Banken deckeln Gebühren für Barabhebungen bei 1,95 EuroGebührenstreit: Sparkassen wollen ihr Monopol nicht aufgeben
Banken und Sparkassen haben sich darauf verständigt, dass Bankkunden in Zukunft vor einer Bargeldabhebung angezeigt wird, welche Gebühren sie zahlen müssen.
Eine Deckelung wurde jedoch nicht beschlossen. Die Privatbanken haben angekündigt, eine freiwillige Obergrenze in Höhe von 1,95 Euro je Abhebung einzuführen.
Die Anzeige der Gebühren wird ebenso zum 15. Januar 2011 eingeführt wie die gedeckelten Kosten bei den Privatbanken. Diese forderten in einem Statement die Sparkassen und Genossenschaftsbanken auf, sich der Gebührengrenze anzuschließen. Die Sparkassen halten eine Anzeige der anfallenden Gebühren während des Abhebevorgangs jedoch für ausreichend. Jede Sparkasse soll dann selbst entscheiden können, was sie für eine Abhebung in Rechnung stellt.
Die Sparkassen gehen eigenen Angaben zufolge davon aus, dass sich durch die transparentere Anzeige der Gebühren "sehr schnell" sinkende Preise einstellen werden. Die Institute bekräftigten ihre Auffassung, nach der sich Preise im Wettbewerb bilden. Nicht nur die Verbraucherzentralen kritisierten die Einigung zwischen Banken und Sparkassen.
Das Festhalten der Sparkassen an dem Verzicht auf eine verbindliche Obergrenze erklärt sich durch die Monopolstellung der Institute, die besonders in ländlichen Gegenden oft die einzigen erreichbaren Geldautomaten stellen. Dadurch sind die Sparkassen in der Lage, überhöhte Gebühren durchzusetzen. Mehr Transparenz kann daran wenig ändern, weil Bankkunden im Zweifel eher 5 bis 10 Euro für eine Abhebung zahlen werden als mehrere Kilometer bis zum nächsten erreichbaren Geldautomaten zu fahren.
Ob das letzte Wort in der Angelegenheit gesprochen ist, ist noch unklar. Das Bundeskartellamt will den neuen Vorstoß der Banken noch in diesem Monat abschließend prüfen. Es hatte zuletzt deutlich gemacht, dass es die Gebühren für Barverfügungen an verbundfremden Automaten zu hoch einstuft. Da insbesondere im ländlichen Bereich nicht mit sinkenden Gebühren an Automaten der Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu rechnen ist, könnte die Behörde Nachbesserungen einfordern. Auch aus der Koalition wurden Rufe nach einer einheitlichen Obergrenze laut.
Der Streit im die Gebühren war im Frühjahr ausgebrochen, als gewahr wurde, dass Banken bis zu 20 Euro von ihren Kunden verlangen, wenn diese an einem fremden Geldautomaten Bargeld abheben. Im Durchschnitt werden dafür nach Angaben der FMH Finanzberatung derzeit knapp 6 Euro fällig. Verbraucherschützer raten Bankkunden, nach Möglichkeit nur an kostenfreien Automaten Geld abzuheben.
Die Bargeldversorgung auf dem deutschen Markt ist in vier Verbünde aufgeteilt. Die großen Privatbanken und deren Tochterunternehmen sind in der Cash Group organisiert, die bundesweit mehr als 9.000 Geldautomaten stellt und darüber hinaus kostenfreie Barverfügungen an mehr als 1200 Shell-Tankstellen ermöglicht. Die Sparkassen (25.000 Automaten) und die VR-Banken (18.600 Automaten im BankCard-Servicenetz) unterhalten eigene Netze. Rund 2.500 weitere Automaten werden von den im Cash Pool zusammengeschlossenen Banken gestellt.
BankingPortal24.de
27.08.2010
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
Keywords: Geldautomaten, Bargeldabhebung, Gebührenstreit, Deckelung, 1,95 Euro
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Kommentare:
geschröpfter kunde schrieb am 31.08.2010 00:08:11
Die Sparkassen stellen sich gerne als „Bank des kleinen Mannes“ dar, dabei sind sie die größten Abzocker. Was man da als Kunde an Dispozinsen, Kontoführungsgebühren und haste nicht gesehen zahlt, ist einfach nur unverschämt. Klar dass die ihr Automaten-Monopol auf dem Land nicht aufgeben wollen. Wo sonst verdient man so leicht Geld? Mein Tipp: Mit jeder Cash Group EC-Karte bekommt man auch an Shell-Tankstellen Geld…


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