Euro Rettungsschirm: Volumen geringer als gedacht






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Mittel könnten auch Banken zufliessen

Euro Rettungsschirm: Volumen geringer als gedacht

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Der Rettungsschirm der Europäischen Union zur Stützung von Mitgliedstaaten in finanzieller Schieflage fällt schmaler aus als zunächst angenommen. Wie das Finanzministerium auf eine Anfrage zweier Abgeordneter hin verlauten ließ, beläuft sich die dem Fonds insgesamt zur Verfügung stehende Summe auf etwa 366 Mrd. Euro anstelle der bislang angenommenen 440 Mrd. Euro.

Der Grund liegt in dem Versuch, dem Rettungsfonds, der in Luxemburg ansässig ist und dort unter dem Namen „European Financial Stability Fund“ agiert, mit einer erstklassigen Finanzmarktbonität auszustatten. Das bringt es mit sich, dass Kredite an den Fonds von den Mitgliedstaaten zu 120 Prozent des Nominalwertes besichert werden müssen. Die Besicherung erfolgt durch Garantien der Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten haben allerdings nur Garantien im Umfang von 440 Mrd. Euro zugesagt. Da ein Teil dieser Zusagen für die Übersicherung benötigt wird, fällt der tatsächliche maximale Kreditrahmen geringer aus als zunächst gedacht.

Indes wurde bekannt, dass der Rettungsschirm anders als zunächst verlautet nicht nur Staaten aus der Klemme helfen könnte. Wie die EU am Dienstag signalisierte, soll der Fonds bei Bedarf auch zur Stützung strauchelnder Banken dienen. In der kommenden Woche werden die Ergebnisse der Stresstests veröffentlicht, bei denen die Stabilität der europäischen Banken für den Fall neuerlicher Turbulenzen an den Kapitalmärkten und verschärften realwirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprüft wurde. Sowohl die EU als auch die einzelnen Mitgliedstaaten und die Finanzbranche rechnen nicht mit Belastungen durch die Veröffentlichung der Ergebnisse.

Der Garantierahmen des Rettungsfonds kann – zumindest von deutscher Seite – indes bei Bedarf problemlos erhöht werden. Eine Aufstockung um 20 Prozent bedarf lediglich der Einwilligung des Haushaltsausschusses, da der Bundestag der Regierung bereits eine entsprechende Genehmigung erteilt hat.
Der deutsche Anteil ist bislang auf 123 Mrd. Euro begrenzt. Eine nachträgliche Aufstockung um 20 Prozent würde den Rahmen auf 147,6 Mrd. Euro anheben. Fraglich ist jedoch, ob das der Bonität des Rettungsfonds zuträglich wäre: Diese ist schließlich nur durch die Bonität der Staaten gedeckt, die für die Fonds-Anleihen (so diese denn tatsächlich begeben werden) garantieren. Die vergangenen Wochen und Monate haben gezeigt, wie schnell die Finanzmärkte das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit eines Landes verlieren können.

Der gemeine Bürger und Steuerzahler mag sich angesichts der eingeräumten Ausweitung des Rettungsschirms auf Banken zudem fragen, wann die Umverteilung in unvorstellbaren Größenordnungen ein Ende hat.



BankingPortal24.de
22.07.2010

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Keywords: euro-rettungsschirm, banken, europäische union, rettungsfonds

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Kommentare:
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Wolfgang schrieb am 22.06.2011 15:35:56

Danke, Fritz.
Meine Frage war aber eigentlich, in welchem UMFANG sich die einzelnen EU-Länder am Rettungsschirm beteiligen. Also z.B.: Wer ist der nächstkleinere Zahler nach Deutschland? Gibts irgendwo Infos dazu. Würde mich über einen geeigneten Link freuen.

fritz schrieb am 21.06.2011 18:00:34

@wolfgang: Der Schlüssel ist der Anteil der nationalen Notenbanken am Grundkapital der EZB. Deutschlands Anteil daran sind meines Wissens nach ca. 28 Prozent. Das ist weniger als der Anteil an der Wirtschaftsleistung der Eurozone, der bei mehr als 30 Prozent liegt.

Wolfgang schrieb am 21.06.2011 17:46:47

Man hört und liest immer nur, was der Rettungsschirm und die Bürgschaften uns Deutschen kosten könnte oder wird, nämlich etwa ein Viertel, aber wie weit sind auch die anderen EU-Länder jeweils prozentual finanziell beteiligt? Wie ist das aufgeteilt, etwa nach Bevölkerungszahl, Fläche oder?

Danke.

steuerzahler schrieb am 29.07.2010 00:38:16

Der Rettungsschirm mag kleiner ausfallen -verfassungswidrig ist er trotzdem. Ich glaube dass unser ehemaliger Bundespräsident zurückgetreten ist, weil er das Gesetz nicht unterzeichnen wollte. Es ist unfassbar: Für 35 Mrd. Euro, die für eine längst überfällige Steuerreform erforderlich wären, ist basta-mäßig kein Geld da. Wenn es aber darum geht, Geld für Hinz und Kunz auszugeben und aus dem Fenster zu werfen, dann scheuen sich die Politiker nicht um die Verfassung (in der ja z.B. auch die Schuldenbremse verankert ist, auf die bei der Ablehnung von Steuersenkungen gerne hingewiesen wird).




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