P-Konto ist da: Banken zeigen sich zurückhaltend






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Hohe Gebühren und Bonitätsabstufung beachten

P-Konto ist da: Banken zeigen sich zurückhaltend

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Seit Anfang des Monats hat jeder Bürger das Recht, ein bestehendes Girokonto in ein so genanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen. Kommt es zu einer Pfändung durch Gläubiger, kann dann über den Pfändungsfreibetrag weiter verfügt werden. Bislang hält sich die Begeisterung nicht nur bei Banken, sondern auch bei Verbraucherschützern in Grenzen.

Eder Rechtsanspruch auf ein P-Konto betrifft nur bestehende Konten, deren Umwandlung beantragt wird. Nach wie vor haben Verbraucher kein Recht auf die Eröffnung eines Girokontos. Verbraucher mit negativer Bonität erhalten bei vielen Banken kein Konto, weil den Instituten der Aufwand zu groß erscheint oder sie sich mit Kunden in finanziellen Nöten schlicht keine guten Geschäfte versprechen.

Verbraucherschützer warnen vor einem übereilten Antrag auf die Umwandlung eines Kontos in ein Pfändungsschutzkonto. Der Status des Kontos wird der Schufa übermittelt. Dies dient unter anderem dazu, zu verhindern, dass eine Person mehrere P-Konten eröffnet und so den gesetzlich zugestandenen Pfändungsfreibetrag mehrfach nutzen kann.

Bislang ist unklar, wie sich die Einrichtung eines P-Kontos auf die Bonität des Kontoinhabers auswirkt. Die Schufa schätzt die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern anhand zahlreicher Merkmale ein. Verbraucherschützer halten es für denkbar, dass die Bonität unter der Einrichtung leidet. Im schlimmsten Fall könnte die Eröffnung zu einer Kündigung laufender Kredite kommen. Kredite können von Banken fristlos gekündigt werden, wenn eine dramatische Verschlechterung der Bonität des Kreditnehmers beobachtet wird. Ob die Einrichtung eines P-Kontos als ein solches "Killermerkmal" gewertet werden wird, ist noch ungewiss.

Sicher ist hingegen, dass ein Großteil der Banken sich gegen die massenhafte Umwandlung von Konten in Pfändungsschutzkonten wehren wird. Ein Mittel dazu sind höhere Gebühren. Der Gesetzgeber hat den Instituten hier keine konkrete Obergrenze verordnet und lediglich „angemessene“ Gebühren angemahnt. In den ersten Tagen waren Kostenaufschläge von 50 Prozent und mehr auf den Standardpreis für die Kontoführung zu beobachten.

Nicht alle Banken jedoch wehren sich auf diese Weise gegen das P-Konto. Die Schwäbische Bank etwa weist ganz explizit darauf hin, dass eines ihrer Zahlungsverkehrsprodukte seit Juli als P-Konto geführt werden kann. Anders als beim Großteil der Konkurrenz werden auch Details der Kontoführung und zu den Freibeträgen erläutert. Eine exakte Angabe der Gebühren für das P-Konto ist auch für die „Global MasterCard Premium“ noch nicht zu finden, soll jedoch in den nächsten Tagen folgen.

Die Schwäbische Bank weist explizit darauf hin, dass zunächst ein Konto bestehen muss, ehe eine Umwandlung in ein P-Konto beantragt werden kann. Bei dem Institut erhalten Verbraucher mit negativer Bonität Girokonten und Kreditkarten auf Guthabenbasis.



BankingPortal24.de
07.07.2010

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Keywords: Konto, Pfändungsschutzkonto, Banken, Bonität, Gebühren, Schufa

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