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Augen auf - Veränderung der Sparerfreibeträge
Seit dem 1. Januar 2004 gelten für Anleger in Deutschland veränderte Sparerfreibeträge.
Alleinstehende können nur noch 1.421 Euro und Verheiratete 2.842 Euro durch einen Freistellungsauftrag freistellen lassen.


Bereits erteilte Freistellungsaufträge, die den neuen Höchstbetrag überschreiten, werden von den meisten Kreditinstituten automatisch an die neue Höchstgrenze angepasst. Freistellungsaufträge deren Betrag unter dem Höchstbetrag liegen, werden unverändert fortgeführt. Bitte beachten Sie diese Vorgehensweise für eventuelle Mehrfachstellung bei verschiedenen Kreditinstituten.
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
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 Keywords: Sparerfreibeträge, sparen, freistellungsauftrag, anleger, geldanlage
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