Bankenrettungsfonds Soffin bleibt bestehen






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Systemrelevante Banken sollen geordnet abgewickelt werden

Bankenrettungsfonds Soffin bleibt bestehen

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Der Bankenrettungsfonds Soffin bleibt dauerhaft bestehen. Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass der Sonderfonds künftig die Restrukturierung von Banken in Schieflage übernehmen soll. Pleite-Banken sollen zerschlagen und unter staatliche Kontrolle gebracht werden.

Ursprünglich sollte der "Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" nur bis zum Ende des Jahres bereitstehen, um Banken zu retten, die vor dem Kollaps stehen. Nach Ansicht der Bundesregierung hat sich der Fonds bewährt - deshalb soll er als dauerhaftes Organ (und dauerhafter Nebenhaushalt) bestehen bleiben.

Noch vor der Sommerpause soll das Kabinett einen 111seitigen Gesetzentwurf beschließen. Das Restrukturierungsgesetz legt Regeln für die Behandlung von Bankpleiten vor.

Kreditinstitute, die vor lösbaren Problemen stehen, sollen demnach durch ein Sanierungsverfahren unter der Leitung der bestehenden Geschäftsführung restrukturiert werden. Ist eine Sanierung aus eigener Kraft nicht mehr möglich, kann die Finanzaufsicht einen Sonderbeauftragten einsetzen. Sie ist darüber hinaus dazu bemächtigt, die Rechte der Aktionäre temporär außer Kraft zu setzen. Der Sonderbeauftragte kann im Zuge der Restrukturierung dann z.B. Gläubigern einen Tausch von Anleihen in Aktien anbieten, ohne dass es dazu der Zustimmung der Anteilseigner bedarf.

Banken, die als systemrelevant gelten und deren Zusammenbruch eine Kettenreaktion nach sich ziehen könnte, sollen in Zukunft zerschlagen werden. Geschäftsfelder mit Systemrelevanz sollen dabei ausgegliedert und an private Wettbewerber oder eine staatliche Instanz übertragen werden. Diese staatliche Instanz soll dann vom Soffin gegründet werden. Die Finanzierung der staatlichen Hilfen soll durch eine Bankenabgabe erfolgen. Alle Kreditinstitute sollen diese dem Willen der Regierung nach in einen Restrukturierungsfonds einzahlen. Die Abgabe soll nicht steuerlich geltend gemacht werden können.

Kommt es zu einem Sanierungsfall, soll der Restrukturierungsfonds zusätzliche Mittel erhalten. Diese könnten aus Sonderbeiträgen stammen, die den Banken einmalig oder zeitlich befristet auferlegt werden, bis der Fonds wieder aufgefüllt ist. Sonderbeiträge sollen anders als die gewöhnliche Bankenabgabe steuerlich geltend gemacht werden können. Kleinere Banken sollen zudem von Sonderbeiträgen befreit werden können. Auch die Möglichkeit von Ratenzahlungen ist vorgesehen.

Der Gesetzentwurf regelt auch die Bemessungsgrundlage der Bankenabgabe. So sollen von der Bilanzsumme eines Instituts das haftende Eigenkapital und die Forderungen gegenüber Kunden abgezogen werde. Hinzugerechnet werden hingegen außerbilanzielle Derivate. Auf den so errechneten Wert wird bis zu einer Bemessungsgrundlage von 10 Mrd. Euro eine Abgabe in Höhe von 0,02 Prozent erhoben. Bei 100 Mrd. Euro beträgt die Abgabe 0,04 Prozent. Die Bankenabgabe soll jährlich zum 30.09. fällig sein. Sie darf 15 Prozent des Gewinns nicht überschreiten. Auch in Verlustjahren sollen Banken zahlen: Wird ein Fehlbetrag ausgewiesen, soll die Abgabe 5 Prozent der grundsätzlich anfallenden Höhe betragen.

Da die Einnahmen der Bankenabgabe nicht ausreichen, um den Restrukturierungsfonds schnell handlungsfähig zu machen, kann die Bundesregierung dem Gesetzentwurf zufolge einen Kredit aufnehmen. Dazu soll der bestehende Kreditrahmen des Bankenrettungsfonds Soffin (80 Mrd. Euro abzüglich der bereits genutzten Kreditlinien) dienen. Die Banken müssten einen solchen Kredit später zurückzahlen.



BankingPortal24.de
30.06.2010

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

Keywords: Banken, Bankenabgabe, Bankenrettungsfonds, Soffin

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Beobachter schrieb am 30.06.2010 19:54:44

Im Grundsatz ist der Entwurf ja richtig: Die Banken sollten sich den Kosten von Krisen, die sie selbst ausgelöst haben, beteiligen. In der Summe wird jedoch viel zu wenig Geld reinkommen, weil die Politik – wie letztlich nicht anders zu erwarten war - zu zaghaft reagiert. Wir werden in den kommenden Jahren sehen wie die Banken Milliardenbeträge an ihre Aktionäre ausschütten. Das bringt weder der Eigenkapitalausstattung der Banken noch der Finanzausstattung von Rettungsfonds etwas. Ich hätte es für sinnvoller erachtet, den Banken für die kommenden 10 Jahre jegliche Art von Dividende zu untersagen. Stattdessen sollte das Geld lieber für eine solidere Eigenkapitalbasis genutzt werden. Das ist nämlich das größte Problem.




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